Andreas Koch
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Kompetenz-Zentrum
Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

Zielvereinbarungen

Zielvereinbarung

Das Energiegesetz (EnG), das CO2-Gesetz sowie die kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) bilden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Grossverbraucher-Artikels (GVA) in den Kantonen. Im Rahmen dieses Vollzugs des GVA sind entsprechende Unternehmen zur Energie-Effizienzsteigerung verpflichtet. Sie müssen dazu Zielvereinbarungen abschliessen, die im Auftrag des Bundes von der Cleantech Agentur Schweiz (act-schweiz.ch) und der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW.ch) mithilfe von akkreditierten Dienstleistern umgesetzt werden. Der Energie-Grossverbraucher profitiert in der Folge von Kosteneinsparungen sowie zusätzlich von der Befreiung oder Rückerstattung gesetzlicher Abgaben. 

Befreiung von der CO2-Abgabe

Unternehmen aus ausgewählten Branchen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, CO2-Emissionen einzusparen. act unterstützt Firmen bei der Erarbeitung solcher Zielvorschläge mit Emissionsziel sowie bei der Umsetzung der entsprechenden Reduktionsmassnahmen und dem jährlichen Monitoring.

Für weitere Informationen zur CO2-Abgabebefreiung besuchen Sie die Website des Bundesamtes für Umwelt.

Rückerstattung des Netzzuschlags

Unternehmen mit einer Zielvereinbarung können sich den Netzzuschlag rückerstatten lassen. Der Netzzuschlag liegt aktuell (seit 2021) bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Elektrizitätskosten mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und der Stromverbrauch mindestens 870 MWh pro Jahr erreicht.

Für weitere Informationen zur Rückerstattung des Netzzuschlags besuchen Sie die Webseite des Bundesamtes für Energie.