Andreas Koch
Andreas Koch
GeschäftsführerKEEST
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Kompetenz-Zentrum
Erneuerbare Energie-Systeme Thurgau

GVA-Überblick

KEEST ist akkreditierter Dienstleister der Cleantech Agentur Schweiz und vom Kanton Thurgau beauftragt

Wir unterstützen und begleiten als One-Stop-Shop Energie-Grossverbraucher in sämtlichen Belangen: beim Aushandeln von Vereinbarungen bis zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten, von der Energie-Effizienz-Analyse und der Evaluation von wirtschaftlichen Massnahmen bis zur konkreten Zielvereinbarung und natürlich auch beim Monitoring im Rahmen der Umsetzung über die Dauer der Zielvereinbarung.

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Die Grafik verdeutlicht zwei Wege mit unterschiedlichen Vorgehensweisen:

GVA-Überblick
  • Universal-Ziel-Vereinbarung (UZV) mit dem Bund (der Kanton hat jederzeit Einsicht in die Vereinbarung): Ziel der Vereinbarung ist eine Steigerung der Energie-Effizienz über einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Energie-Effizienzziel basiert auf wirtschaftlichen Massnahmen, dabei wird eine jährliche Effizienzverbesserung von 2% angestrebt. Die UZV ist Voraussetzung für eine allfällige Rückerstattung der CO₂-Abgabe und des Netzzuschlags.
  • Energieverbrauchsanalyse (EVA): Es wird ein Energiesparziel anhand von Massnahmen definiert und eine Steigerung der Energie-Effizienz von 15% angestrebt. Das Unternehmen muss die wirtschaftlichen Massnahmen innerhalb von drei Jahren umsetzen. Eine EVA berechtigt weder zur Rückerstattung der CO₂-Abgabe noch des Netzzuschlags.
  • UZV und EVA werden im Zielvereinbarungs- und Monitoring-Tool (ZVM-Tool) des Bundes erstellt und begleitet. Das ZVM-Tool ist die Plattform für Zielvereinbarungen des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz und Verminderung der CO2-Emissionen. Das ZVM-Tool ermöglicht den KEEST Energie Ingenieuren im Auftrag ihrer Kunden, Zielvereinbarungen in einem geführten Prozess zu erfassen und zu monitoren.
  • Für beide Wege gilt: In einem ersten Schritt werden die Energieverbräuche sowie alle Massnahmen pro Betriebsstätte ungeachtet der erwarteten Wirtschaftlichkeit erfasst (Bestandsaufnahme). Auch bereits umgesetzte Massnahmen der letzten drei Jahre werden berücksichtigt. Im zweiten Schritt werden die wirtschaftlichen Massnahmen zur Zielbildung herangezogen.